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Hahnenwasser im Restaurant

Unser qualitativ gutes Leitungswasser erfreut sich immer grösserer Beliebtheit und wird immer häufiger auch im Restaurant bestellt. Doch darf ein Restaurant Hahnenwasser verrechnen oder sollte kostenloses Wasser in einem Betrieb selbstverständlich sein? Die Meinungen zu diesem Thema gehen sowohl unter Wirten wie Gästen und Konsumentenschützern weit auseinander.

Rechtliches

Während die einen Hahnenwasser immer noch gratis abgeben, verlangen andere bis zu 10 Franken für einen Liter. Angesichts dieser Unterschiede erstaunt es nicht, dass die Gäste mit Unsicherheit darauf reagieren. Wie sieht die Situation denn rechtlich aus?

Einzig im Kanton Tessin ist die Frage rechtlich geregelt: Laut dem kantonalen Gewerbegesetz müssen Wirte und Wirtinnen ihren Gästen zu den Hauptmahlzeiten gratis ein Glas Leitungswasser geben. In allen anderen Kantonen können die Gewerbebetriebe nach eigenem Gutdünken verfahren. Wenn sie jedoch etwas für das Leitungswasser verlangen, dann müssen sie den Preis im Lokal angeben, also z.B. in der Getränkekarte aufführen.

Gastgewerbliche Leistung

Wenn Sie für ein Glas oder eine Karaffe Hahnenwasser in einem Restaurant zahlen müssen, dann denken Sie daran, dass dahinter eine gastgewerbliche Dienstleistung steckt. Sie erhalten das Wasser in einem Glas serviert, dass gespült und bei Bruch ersetzt werden muss und Sie halten sich während der Konsumation in einem angenehmen Lokal auf, für das Miete und Heiz- wie Stromkosten anfallen. Dennoch servieren noch immer viele Betriebe, insbesondere zu Kaffee oder weiteren Bestellungen, Hahnenwasser im Sinne einer Gästekulanz zu einem kleinen Preis oder gratis.